{"id":1572,"date":"2014-10-06T10:02:10","date_gmt":"2014-10-06T08:02:10","guid":{"rendered":"http:\/\/psg-personalservice.de\/?page_id=1572"},"modified":"2014-12-01T09:58:02","modified_gmt":"2014-12-01T07:58:02","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/psg-personalservice.de\/?page_id=1572","title":{"rendered":""},"content":{"rendered":"\n        <div class=\"container\">\n            <\/p>\n<p>\n            <div class=\"page-header page-header-with-icon\">\n                <i class=\"fa-icon-calendar-empty\"><\/i>\n                <h2>AGB<small>\u00a0 <\/small><\/h2>\n            <\/div><\/p>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\nder  PSG GmbH Personal Service Gesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Die PSG GmbH Personal Service Gesellschaft (im Folgenden Verleiher genannt) verf\u00fcgt \u00fcber die befristete Erlaubnis zur gewerbsm\u00e4\u00dfigen Arbeitnehmer\u00fcberlassung nach \u00a7 1 Abs. 1 Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz. Der Verleiher stellt dem Entleiher Leiharbeitnehmer nach Ma\u00dfgabe eines zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsnehmer\u00fcberlassungsvertrages, dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie dem Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz (ma\u00dfgeblich in dieser Reihenfolge) zur Verf\u00fcgung. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten &#8211; soweit schriftlich nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist &#8211; f\u00fcr alle zwischen dem Verleiher und dem Entleiher geschlossenen Vertr\u00e4ge \u00fcber die Arbeitnehmer\u00fcberlassung. Abweichende AGB des Entleihers, die durch den Verleiher nicht ausdr\u00fccklich anerkannt werden, sind f\u00fcr diesen unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag<br \/>\n<\/strong><br \/>\n2.1.<br \/>\nDer Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher bedarf zu dessen Wirksamkeit der Schriftform. Ein durch den Entleiher unterzeichnetes Exemplar des Vertrages ist an den Verleiher zur\u00fcckzusenden. <\/p>\n<p>2.2.<br \/>\nDer Leiharbeitnehmer des Verleihers arbeitet w\u00e4hrend seiner T\u00e4tigkeit beim Entleiher unter dessen Aufsicht und Anleitung. Vereinbarungen \u00fcber die Art und Dauer der T\u00e4tigkeit, die Arbeitszeit und sonstige Absprachen sind nur wirksam, soweit sie mit dem Verleiher getroffen wurden.<\/p>\n<p>2.3.<br \/>\nDem Entleiher obliegt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit (ArbZG). F\u00fcr eine eventuell notwendige beh\u00f6rdliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit (gem. ArbZG) wird der Entleiher Sorge tragen. <\/p>\n<p>2.4.<br \/>\nDer Entleiher hat die Pflicht, arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten und Arbeitsschutzeinrichtungen, soweit erforderlich, dem Leiharbeitnehmer kostenfrei zur Verf\u00fcgung zu stellen. <\/p>\n<p>2.5.<br \/>\nDer Leiharbeitnehmer wurde vom Verleiher auf seine berufliche Eignung gepr\u00fcft und wird dem Entleiher ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der vertraglich festgelegten T\u00e4tigkeit \u00fcberlassen. Ein anderweitiger Einsatz oder eine Umsetzung, abweichend vom Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag, bedarf der Zustimmung des Verleihers. <\/p>\n<p>2.6.<br \/>\nEs ist dem Entleiher untersagt, die Leiharbeitnehmer mit der Bef\u00f6rderung, mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld oder anderen Zahlungsmitteln zu beauftragen, sofern dies nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. <\/p>\n<p>2.7.<br \/>\nDer Entleiher stellt den Verleiher im Innenverh\u00e4ltnis von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen frei, die sich aus einer Verletzung dieser unter Ziff. 2. benannten Vorgaben ergeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3. Vertragsanpassung<\/strong><\/p>\n<p>3.1.<br \/>\nDer Verleiher ist im Rahmen der Arbeitnehmer\u001f\u00fcberlassung berechtigt, nach billigem Ermessen die vereinbarten Entgelte\/Tarife zu erh\u00f6hen, sofern die f\u00fcr die \u00fcberlassenen Leiharbeitnehmer zu zahlende Verg\u00fctung nach Abschluss des Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrages aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmungen (Mindestlohn, Tarifvertrags\u00e4nderungen) erh\u00f6ht werden. <\/p>\n<p>3.2.<br \/>\nDies gilt auch, wenn Mitarbeiter nach den vertraglichen Vereinbarungen durch andere Mitarbeiter mit h\u00f6heren Qualifikationen ersetzt werden. <\/p>\n<p>3.3.<br \/>\nNotwendige Erh\u00f6hungen von Entgelten\/Tarifen werden vom Verleiher dem Entleiher unverz\u00fcglich angezeigt.  Dem Entleiher steht in diesen F\u00e4llen das Recht zu, den Vertrag bis zum Ablauf einer Woche nach dem Zugang der Anzeige mit einer Frist von 7 Kalendertagen zu k\u00fcndigen. <\/p>\n<p>3.4.<br \/>\nAnfallende Fahrzeiten des Leiharbeitnehmers werden gesondert nach Ma\u00dfgabe des Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrages berechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4. Verbot von Zahlungen an den Leiharbeitnehmer<\/strong><\/p>\n<p>Vom Entleiher d\u00fcrfen an den Leiharbeitnehmer keine Zahlungen (Abschl\u00e4ge oder \u00e4hnliches) geleistet werden. Dennoch an den Leiharbeitnehmer geleistete Zahlungen des Entleihers entfalten gegen\u00fcber dem Verleiher keine rechtliche Wirkung. Auch eine Verrechnung ist nicht statthaft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5. Abrechnung<\/strong><\/p>\n<p>Die Abrechnung durch den Verleiher erfolgt w\u00f6chentlich auf Grundlage der vom Leiharbeitnehmer gef\u00fchrten Arbeitszeitnachweise. Diese Zeitnachweise werden dem Entleiher w\u00f6chentlich bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vorgelegt. Der Entleiher verpflichtet sich, die Zeitnachweise schnellstm\u00f6glich zu pr\u00fcfen und durch Unterschrift zu best\u00e4tigen. <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6. F\u00e4lligkeit, Verzug, Aufrechnungsverbot<\/strong><\/p>\n<p>6.1.<br \/>\nDie Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung f\u00e4llig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ger\u00e4t der Entleiher auch ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab dem Verzugseintritt schuldet der Entleiher Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz. F\u00fcr die Erf\u00fcllung der Zahlungspflicht ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei dem Verleiher ma\u00dfgebend. Die Parteien vereinbaren zur Pauschalierung etwaiger Verzugssch\u00e4den, dass Mahnschreiben mit je 5,00 EUR berechnet werden k\u00f6nnen. Dem Entleiher bleibt es nachgelassen, den Nachweis zu f\u00fchren, im Einzelfall sei dem Verleiher kein oder ein geringerer Schaden entstanden. Abweichende Vereinbarungen im Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag bleiben hiervon unber\u00fchrt. <\/p>\n<p>6.2.<br \/>\nDie Nichteinhaltung der F\u00e4lligkeitstermine berechtigt den Verleiher zum sofortigen Abzug der Leiharbeitnehmer. <\/p>\n<p>6.3.<br \/>\nDer Entleiher ist nicht berechtigt, gegen\u00fcber dem Verleiher aufzurechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>7.1.<br \/>\nDer Verleiher haftet nur f\u00fcr die Auswahl und \u00dcberlassung der Leiharbeitnehmer. Dabei haftet der Verleiher bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit, ausgenommen hiervon sind F\u00e4lle, die zu einer Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder der Gesundheit f\u00fchren. <\/p>\n<p>7.2.<br \/>\nDer Entleiher ist verpflichtet, den Verleiher von allen Anspr\u00fcchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung und der Verrichtung der dem Leiharbeitnehmer durch den Entleiher \u00fcbertragenen T\u00e4tigkeiten gegen\u00fcber dem Verleiher erheben. <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8. Arbeitsunfall<\/strong><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Leiharbeitnehmer des Verleihers sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert. Bei einem Unfall ist der Entleiher zur unverz\u00fcglichen schriftlichen Meldung gegen\u00fcber der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und dem Verleiher verpflichtet. Diese unverz\u00fcgliche Meldung des Entleihers muss s\u00e4mtliche Informationen und Daten enthalten, die dem Verleiher eine Unfallmeldung gem\u00e4\u00df \u00a7 193 SGB VII erm\u00f6glicht. Der Unfall ist gemeinsam zu untersuchen und zu analysieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>9. K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>Jede K\u00fcndigung bedarf der Schriftform. Eine K\u00fcndigung des Entleihers ist nur wirksam, wenn sie gegen\u00fcber dem Verleiher erkl\u00e4rt wird. Eine nur dem Leiharbeitnehmer gegen\u00fcber erkl\u00e4rte K\u00fcndigung ist unwirksam.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>10. Beanstandungen, Austausch des Leiharbeitnehmers<\/strong><\/p>\n<p>10.1.<br \/>\nSollte der Entleiher mit der Arbeitsleistung eines zur Verf\u00fcgung gestellten Leiharbeitnehmers nicht zufrieden sein, so muss er dies innerhalb des ersten Tages der \u00dcberlassung mitteilen. Eine Berechnung der vereinbarten Verg\u00fctung erfolgt dann nicht. Au\u00dferdem wird ihm, im Rahmen des Zumutbaren, eine Ersatzkraft zur Verf\u00fcgung gestellt. <\/p>\n<p>10.2.<br \/>\nZu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt kann der Entleiher einen Leiharbeitnehmer nur durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verleiher mit Wirkung zum Ablauf der auf die Erkl\u00e4rung folgenden Woche zur\u00fcckweisen, wenn ein Grund vorliegt, der einen Arbeitgeber nach den Vorschriften des K\u00fcndigungsschutzgesetztes zu einer personen- und\/oder verhaltensbedingten ordentlichen K\u00fcndigung berechtigen w\u00fcrde. Die Zur\u00fcckweisung muss jeweils durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verleiher unter Angabe der Gr\u00fcnde erfolgen.<\/p>\n<p>10.3.<br \/>\nDer Verleiher ist berechtigt, aus innerbetrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Gr\u00fcnden den \u00fcberlassenen Leiharbeitnehmer jederzeit auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Leiharbeitnehmer zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Verleiher ist hierbei zur Wahrung der berechtigten Interessen des Entleihers verpflichtet. Bei Ausfall von Leiharbeitnehmern aus wichtigem Grund (beispielsweise Krankheit, Unfall) ist der Verleiher nicht zur \u00dcberlassung einer Ersatzkraft verpflichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>11. Vermittlungsprovision<\/strong><\/p>\n<p>11.1<br \/>\nWird zwischen dem Entleiher und dem Zeitarbeitnehmer w\u00e4hrend eines oder unmittelbar im Anschluss an ein \u00dcberlassungsverh\u00e4ltnis ein Arbeitsverh\u00e4ltnis begr\u00fcndet, steht dem Verleiher eine Vermittlungsprovision zu. Die H\u00f6he der Provision ist wie folgt gestaffelt:<\/p>\n<p>Innerhalb der ersten 3 Monate nach dem ersten Tag der \u00dcberlassung betr\u00e4gt die Provision 2 Bruttomonatsgeh\u00e4lter, nach 3 Monaten 1,5 Bruttomonatsgeh\u00e4lter, nach 6 Monaten 1 Bruttomonatsgehalt und bei einer \u00dcbernahme nach 9 Monaten betr\u00e4gt die Provision 0,5 Bruttomonatsgeh\u00e4lter. Ma\u00dfgeblich ist insoweit das Bruttomonatsgehalt des Leiharbeitnehmers bei dem Verleiher. <\/p>\n<p>11.2.<br \/>\nAls provisionsausl\u00f6sende Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses gilt, je nach dem, was zeitlich zuerst erfolgt, der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Leiharbeitnehmer oder dessen tats\u00e4chliche Besch\u00e4ftigung im Rahmen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>12. Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>12.1.<br \/>\nS\u00e4mtliche gegenseitig bekannt werdenden Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse m\u00fcssen vertraulich behandelt werden. Dies gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche aus der Natur der Sache und insbesondere f\u00fcr solche ausdr\u00fccklich gekennzeichneten geheimhaltungspflichtigen Umst\u00e4nde, gleich dem, ob sie aufgrund der Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit unmittelbar oder mittelbar oder durch direkte Inkenntnissetzung in Erfahrung gebracht wurden.<\/p>\n<p>12.2.<br \/>\nVerleiher und Entleiher verpflichten sich auch wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des BDSG und sorgen f\u00fcr die Einhaltung s\u00e4mtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben. Diese Verpflichtung besteht \u00fcber die Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses hinweg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>13. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>13.1<br \/>\nSollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon nicht ber\u00fchrt. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die wirksam ist und dem wirtschaftlich angestrebten Zweck in gesetzlich zul\u00e4ssiger Weise am n\u00e4chsten kommt. Gleiches soll gelten, sofern  Regelungsl\u00fccken vorhanden sein sollten. \u00c4nderungen dieser Bedingungen oder der vertraglich vereinbarten Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform, ebenso bedarf die \u00c4nderung der Schriftformklausel der Schriftform. Die Schriftform ist gewahrt, soweit m\u00fcndliche Nebenabreden schriftlich durch den Verleiher best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>13.2.<br \/>\nAusschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verleihers.<\/p>\n<p>13.3.<br \/>\nF\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p>\n        <\/div>\n    \n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":34,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"template-empty-fullwidth.php","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1572"}],"collection":[{"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1572"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1572\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1597,"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1572\/revisions\/1597"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/34"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/psg-personalservice.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1572"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}